Batteriegesetzhinweise

-Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
Christian Sörensen
Zoologischer Bedarf und Handel mit lebenden Tieren
Dorfstrasse 16-Kaining
94146 Hinterschmiding
Öffnungszeiten
Samstags 9.00-16.00 Uhr

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Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise. (Symbol mit Mülltonne mit durchgestrichenen roten Kreuz)


-Die Entsorgung von Elektrogeräten und Gasentladungslampen
wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz festgelegt.

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden.
Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet.
Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.
Elektroaltgeräte enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z. B. Eisen, Kunststoff, Silber, Glas etc., die wieder verwendet werden können.
Gebrauchte Elektroaltgeräte müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bei Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung gegeben werden.
Welche Geräte sind betroffen

Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen etc.
Zu den Gasentladungslampen gehören z.B.
Energiesparlampen, stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen – mit oder ohne eingebautes Vorschaltgerät (CFL, CFL-i), LED-Lampen die in standardisierten Fassungen betrieben werden können (z. B. Retrofits, LED-Röhren), Hochdruck-Entladungslampen, Niederdruck-Natriumdampflampen.

Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden.

Wie sind diese Geräte gekennzeichnet. (Symbol mit Mülltonne mit durchgestrichenen roten Kreuz)

Produkte, welche unter das ElektroG fallen, sind mit o.g.Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über den Restmüll, sondern müssen durch die Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw.
Importeur über die Sammelstellen der ÖRE (öffentl.- rechtl.-Entsorgungsträger) entsorgt werden.

Verpflichtung für Verbraucher
Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung zu geben.
Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen.
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